Wiedereinführung der Maskenpflicht ab 02.12.2021 im gesamten Schulgebäude
Ab dem 2. Dezember 2021 gilt im gesamten Schulgebäude (auch während des Unterrichtes am Sitzplatz) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Darüber hinaus gelten zurzeit die folgenden Regelungen:
- Bis auf Weiteres finden grundsätzlich drei Testungen pro Woche jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag statt. In den Teilzeit-Berufsschulklassen werden die Testungen an den jeweils aufeinander folgenden Berufsschultagen durchgeführt.
- Personen mit vollständigem Impfschutz oder mit einem aktuellen Bürgerschnelltest werden nicht getestet. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 6 Monaten von Corona genesen sind.
- Alle weiteren Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. Stoßlüften, Hände waschen, usw.) bleiben bestehen.
Dirk Stöfken, Andreas Ratzmann