Verbindungslehrer/-innen

Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen. Bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde treten sie als Vermittler auf.

Die Schülervertretung können die Verbindungslehrkräfte zu Sitzungen hinzuziehen. Daher sollen sie über alle Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig unterrichtet werden. Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer stehen der Schülervertretung dann beratend zur Seite.

Es kann auch zu Problemen zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen kommen, die auch nach einem Gespräch mit der Lehrerin/dem Lehrer ungelöst bleiben. Hier sollte der Schüler Rat bei einem der Verbindungslehrerinnen/-lehrer suchen. Sie sind verpflichtet, im Interesse der Schülerin/des Schülers zu handeln. Das heißt unter anderem, dass sie/er eine Verschwiegenheitspflicht hat, also keine „Informationen“ an die Schulleitung, an andere Lehrer oder an andere Schüler weitergeben darf, sofern der Schüler dies nicht ausdrücklich wünscht.

Natürlich kann man auch mit jedem anderen Problem zu den Verbindungslehrkräften gehen. Manchmal hilft es schon, sich über ein Problem einfach nur zu unterhalten.

Unsere gewählten Verbindungslehrerinnen und -lehrer: